Datenschutz beschreibt den Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Datenschutz in Deutschland wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) geprägt.

Um diesen Gesetzen gerecht zu werden, sollten Unternehmen ein Datenschutzkonzept im Unternehmen vorliegen haben, um eine Planungsübersicht aufzuzeigen, die Verantwortlichkeiten festzulegen, und um einzelne Aufgaben zu verteilen.

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ein Verfahren einrichten, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Datenschutz- und der Datensicherheit regelmäßig zu überprüfen, bewerten und ggfls. zu verbessern.

Die wichtigste Voraussetzung für den Datenschutz im Unternehmen ist die Datensparsamkeit. Es ist nicht erlaubt, wahllos Daten zu sammeln. Immer sollte ein Grund für die Erhebung von personenbezogenen Daten vorliegen. Auch muss zur Verarbeitung eine entsprechende Erlaubnis vorliegen, z.B. in schriftlicher Form.

Gerne beraten und helfen wir Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes.

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